Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Heute Vormittag (20.03.20) wurde durch Ministerpräsident Söder für Bayern eine Ausgangsbeschränkung verfügt, diese gilt vorerst ab dem 21.03.20 um 00:00 Uhr bis einschließlich 03.04.20. Sozialkontakte außerhalb des eigenen Hausstands sind auf ein Minimum zu reduzieren. Krankenhausbesuche und Besuche in anderen Pflege- und Sozialeinrichtungen sind untersagt. Außerdem darf die eigene Wohnung nur aus den folgenden, triftigen Gründen verlassen werden (Auszug aus der Allgemeinverfügung): Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten Die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) [...] Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte [...],  Apotheken [...], Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, [...]

2020-03-20T19:52:16+01:0020. März 2020|Kategorien: News|Tags: , , |

Landesweiter Katastrophenfall in Bayern festgestellt

Ministerpräsident Söder hat am 16.03.2020 um 10:08 Uhr für Bayern den landesweiten Katastrophenfall festgestellt. Daher gelten bis zum 19.04.20 folgende Anordnungen: Ab Sofort: öffentliche und private Veranstaltungen nicht mehr erlaubt Ab Dienstag: Freizeiteinrichtungen geschlossen, dazu zählen unter anderem Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Spielhallen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Thermen, Tierparks, Volkshochschulen und Jugendhäuser Ab Mittwoch für die Gastronomie: Generell nur noch Speiselokale und Betriebskantinen geöffnet Öffnungszeit begrenzt von 6 bis 15 Uhr, im Anschluss nur noch To-Go, Auslieferungen und Drive-In In Lokalen min. 1,5 Meter Abstand Maximal 30 Personen [...]

2020-03-16T15:14:49+01:0016. März 2020|Kategorien: News|Tags: , , , |
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