Ausbildungsbetrieb bleibt weiterhin eingestellt
Nach Ablauf der achten Woche des bayernweiten Katastrophenalarms treten mit der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) erste Rücknahmen von Beschränkungen bzw. Lockerungen am 11. Mai 2020 in Kraft. Wir gingen davon aus, dass hiermit auch Lockerungen für die schrittweise Aufnahme des Ausbildungsbetriebs verbunden sein könnten. Innerhalb der Kreisbrandinspektion hat man sich auch mit dieser Thematik befasst und wollte eine Handlungsempfehlung für die Wiederaufnahme an die Feuerwehren versenden. Derzeit sprechen die 4. BayIfSMV als auch ein Schreiben des Innenministeriums vom 28.04.2020 gegen diese Aufnahme des örtlichen Ausbildungs- und Übungsbetriebs. Der Landesfeuerwehrverband Bayern ist mit dem Innenministerium im Gespräch, um hier kurzfristig eine Öffnung seitens der staatlichen Vorgaben herbeizuführen. Warten wir diese Schreiben und Empfehlungen ab und hoffen, dass mit entsprechenden Regelungen bald wieder eine schrittweise Aufnahme des Ausbildungsbetriebes stattfinden kann.

Die bestehenden Regelungen bzgl. des Ausbildungsbetriebes, des Zutrittes zum Feuerwehrgerätehaus sowie für den Einsatzbetrieb bleiben somit weiterhin bis auf weiteres gültig.

Tobias Brinkmann
Kommandant